Fördere deine Talente und steigere die Sichtbarkeit deines Unternehmens

Booste dein Online Marketing und Webdesign für mehr Aufmerksamkeit und Umsätze durch die Förderung deiner Mitarbeiter.
Prüfe jetzt in einem unverbindlichen Erstgespräch, ob deine Mitarbeitenden für eine geförderte Weiterbildung geeignet sind.
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Über uns

Unsere Mission ist es, eine praxisnahe und umfassende Online-Marketing-Ausbildung zu bieten, die Unternehmen verschiedener Größen zeigt, wie sie online effizienter werben können. Durch unsere Schulungen sollen Unternehmen in der Lage sein, ihre Marketingstrategien eigenständig umzusetzen und dadurch ihre Firmenwerte optimal zu transportieren.
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"Unsere Vision ist es Online Marketing für jeden zugänglich zu machen!"

Deine Vorteile:

Praxisorientiert
Wissensvermittlung durch praktische Übungen und reale Fallbeispiele
Zertifizierung
Absolventen der Weiterbildung erhalten nach Abschluss ein Zertifikat
Kursförderung
Übernahme bis zu 100 % des Kursgebühr möglich*
Gehaltsförderung
Erhalte eine Erstattung von bis zu 75 % der Gehaltskosten inkl. Arbeitgebernebenkosten*
* Das Arbeitsamt übernimmt die Kosten für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, bei größeren Firmen gelten abgestufte Beträge.

Nutze jetzt die beste Gelegenheit und kontaktiere uns!

Förderung

Als zertifizierter Bildungsträger dürfen wir Bildungsgutscheine abrechnen, um so deine Mitarbeitenden zu fördern.
Die Weiterbildungsförderung löst den finanziellen Aufwand für dich als Unternehmer quasi in Luft auf und bietet den Mitarbeitenden die Chance wertvoller für das Unternehmen zu werden und die Arbeitsplatzsicherheit zu verbessern
Step 1
Beratungsgespräch

Wir klären alle Grundlagen zur Weiterbildung und helfen dir die Förderung zu beantragen

Step 2
Bestätigung

Wir erhalten die Bestätigung, dass deine Förderung gewährt wurde

Step 3
Start der Weiterbildung

Der Start, um deine Mitarbeitenden in digitale Marketingexperten zu transformieren

Lerninhalte

Profitiere von unserem praxisnahen Ansatz und unsere langjährige Agenturerfahrung. Wir zeigen Teilnehmenden, wie sie alle Schritte konkret umsetzen können und bieten dadurch praxisrelevante und sofort anwendbare Schulungen an. Unsere branchenübergreifende Expertise ermöglicht es uns, maßgeschneiderte Lösungen für unterschiedliche Unternehmen zu entwickeln.
Modul 01
Grundlagen des Online Marketings

Plattformen, Strategien und Prozesse verstehen

Modul 02
Social Media Management

Plattformspezifische Inhalte, Strategien, Content-Planung

Modul 03
Social Media Anzeigen

Werbetools, Tracking, KPIs, Kampagnenoptimierung

Modul 04
Fotoschulungen

Grundlagen Bildsprache, Licht und Hintergrund, Bildbearbeitung

Modul 05
Videografie

Ton- und Lichttechnik, Storytelling, Videoschnitt

Modul 06
SEO-Optimierung

On- und Offpage-Optimierung, SEO-Tools und Strategien

Modul 07
Google Anzeigen

Google Ads, Tracking, Kampagnenverwaltung und -optimierung

Modul 08
Websites & Webdesign

Erstellen und Verwalten, Wordpress, Plugins und Pagebuilder sowie grafische und strukturelle Umsetzung von Webdesigns

Modul 09
Terminbuchungssystem

Aufbau eines individuellen online Terminkalenders mit Buchungsfunktion

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Häufige Fragen und Antworten

Wie viel Zeitaufwand entsteht für die Mitarbeitenden?

Die Maßnahme dauert sechs Monate und hat 35 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche, was einer Vollzeitmaßnahme entspricht. Große Teile davon sind Live-Schulungen in Zoom plus etwas Selbstlernzeit. Die gesamte Weiterbildung enthält 910 UE.

Kann ich mehr als einen Mitarbeiter gleichzeitig fördern lassen?

Ja! Die Anzahl hängt von der Unternehmensgröße ab. Man kann nicht die halbe Belegschaft gleichzeitig fördern, weil das Arbeitsamt sich dann fragt, wer noch im Tagesgeschäft arbeitet. Wenn man eine große Abteilung für Onlinemarketing aufbauen möchte, kann man das dem Arbeitsamt so erklären und entspannt mehrere Mitarbeiter gleichzeitig fördern lassen.

Gibt es eine Garantie, dass ich einen Bildungsgutschein erhalte?

Nein, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Dieser entscheidet auch wie viel Gespräche vorher geführt werden müssen. Grundsätzlich muss dieser überzeugt sein, dass diese Weiterbildung notwendig ist und die Stelle des Mitarbeiters davon abhängig ist

Kann ich Teilzeit-Mitarbeiter fördern?

Nicht so richtig. Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme, bei der es eine Anwesenheitspflicht gibt. Es wäre möglich, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit länger arbeitet und sich dadurch Überstunden anhäufen, die er danach abbummeln kann.

Gibt es eine Abschlussprüfung?

Es gibt Quizfragen, die als Leistungsabfrage dienen. Diese werden kontinuierlich im Laufe der Weiterbildung durchgeführt.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter erkrankt?

Es muss eine Krankmeldung bei uns als Bildungsträger erfolgen und wir müssen dies dem Arbeitsamt melden. Es muss dann individuell geschaut werden, ob der Kurs nach zu langer Krankheit noch bestanden werden kann. Es gibt keine Möglichkeit verpasste Stunden mit einem Dozenten nachzuholen.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter kündigt?

Die Maßnahme wird dann abgebrochen zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Was passiert, wenn der Mitarbeiter nicht anwesend ist?

Es besteht eine absolute Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit muss für die gesamte Unterrichtsdauer gewährleistet sein und wird anhand der automatisch erfassten Ein- und Austrittszeit vom Zoom-Meeting erfasst. Sollte der Teilnehmer unentschuldigt fehlen, muss dies dem Arbeitsamt gemeldet werden und es kann zum Ausschluss aus der Maßnahme führen. Es besteht die Möglichkeit auf Antrag eine Freistellung aus wichtigem Grund für maximalzwei Tage zu erhalten.

Wann startet ein neuer Kurs?

Es wird aller drei Monate gestartet. Die genauen Starttermine können variieren.

Kann ein Mitarbeiter gefördert werden, der bei zwei Arbeitgebern zu 50 % angestellt ist?

Das geht grundsätzlich. Die genauen Konditionen welcher Arbeitgeber wofür zuständig ist, muss mit den jeweiligen Sachbearbeitern beim Arbeitsamt besprochen werden.

Was passiert, wenn die Mitarbeiter Urlaub haben?

Es ist für die Weiterbildungszeit kein Urlaub vorgesehen. Sollte der Mitarbeiter trotzdem in den Urlaub gehen, müssen wir diese Zeiten als unentschuldigt beim Arbeitsamt melden. Sollte der Zeitraum zu lange sein, kann die Maßnahme nicht beendet werden.