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Der Start, um deine Mitarbeitenden in digitale Marketingexperten zu transformieren
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Plattformspezifische Inhalte, Strategien, Content-Planung
Werbetools, Tracking, KPIs, Kampagnenoptimierung
Grundlagen Bildsprache, Licht und Hintergrund, Bildbearbeitung
Ton- und Lichttechnik, Storytelling, Videoschnitt
On- und Offpage-Optimierung, SEO-Tools und Strategien
Google Ads, Tracking, Kampagnenverwaltung und -optimierung
Erstellen und Verwalten, Wordpress, Plugins und Pagebuilder sowie grafische und strukturelle Umsetzung von Webdesigns
Aufbau eines individuellen online Terminkalenders mit Buchungsfunktion
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Die Maßnahme dauert sechs Monate und hat 35 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche, was einer Vollzeitmaßnahme entspricht. Große Teile davon sind Live-Schulungen in Zoom plus etwas Selbstlernzeit. Die gesamte Weiterbildung enthält 910 UE.
Ja! Die Anzahl hängt von der Unternehmensgröße ab. Man kann nicht die halbe Belegschaft gleichzeitig fördern, weil das Arbeitsamt sich dann fragt, wer noch im Tagesgeschäft arbeitet. Wenn man eine große Abteilung für Onlinemarketing aufbauen möchte, kann man das dem Arbeitsamt so erklären und entspannt mehrere Mitarbeiter gleichzeitig fördern lassen.
Nein, das liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Dieser entscheidet auch wie viel Gespräche vorher geführt werden müssen. Grundsätzlich muss dieser überzeugt sein, dass diese Weiterbildung notwendig ist und die Stelle des Mitarbeiters davon abhängig ist
Nicht so richtig. Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme, bei der es eine Anwesenheitspflicht gibt. Es wäre möglich, dass der Mitarbeiter in dieser Zeit länger arbeitet und sich dadurch Überstunden anhäufen, die er danach abbummeln kann.
Es gibt Quizfragen, die als Leistungsabfrage dienen. Diese werden kontinuierlich im Laufe der Weiterbildung durchgeführt.
Es muss eine Krankmeldung bei uns als Bildungsträger erfolgen und wir müssen dies dem Arbeitsamt melden. Es muss dann individuell geschaut werden, ob der Kurs nach zu langer Krankheit noch bestanden werden kann. Es gibt keine Möglichkeit verpasste Stunden mit einem Dozenten nachzuholen.
Die Maßnahme wird dann abgebrochen zu dem Zeitpunkt, wo der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.
Es besteht eine absolute Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit muss für die gesamte Unterrichtsdauer gewährleistet sein und wird anhand der automatisch erfassten Ein- und Austrittszeit vom Zoom-Meeting erfasst. Sollte der Teilnehmer unentschuldigt fehlen, muss dies dem Arbeitsamt gemeldet werden und es kann zum Ausschluss aus der Maßnahme führen. Es besteht die Möglichkeit auf Antrag eine Freistellung aus wichtigem Grund für maximalzwei Tage zu erhalten.
Es wird aller drei Monate gestartet. Die genauen Starttermine können variieren.
Das geht grundsätzlich. Die genauen Konditionen welcher Arbeitgeber wofür zuständig ist, muss mit den jeweiligen Sachbearbeitern beim Arbeitsamt besprochen werden.
Es ist für die Weiterbildungszeit kein Urlaub vorgesehen. Sollte der Mitarbeiter trotzdem in den Urlaub gehen, müssen wir diese Zeiten als unentschuldigt beim Arbeitsamt melden. Sollte der Zeitraum zu lange sein, kann die Maßnahme nicht beendet werden.